Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung aller Arbeitnehmer in unserem Betrieb. Er hat wichtige Mitbestimmungsrechte bei:
- Arbeitszeit und Urlaubsplanung
- Einstellung und Versetzung von Mitarbeitern
- Kündigungen
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Weiterbildung
- Betrieblichen Sozialleistungen
Wichtig: Der Betriebsrat arbeitet mit dem Arbeitgeber zusammen – zum Wohl aller Beschäftigten!
Ihre Rechte als Wähler
Darf ich wählen? (Wahlberechtigung)
JA, wenn Sie:
- Mindestens 16 Jahre alt sind
- Als Arbeitnehmer in unserem Betrieb beschäftigt sind
- Dies gilt auch für:
- Werkstudenten
- Teilzeitbeschäftigte
- Befristet Beschäftigte
- Leiharbeitnehmer (die länger als 3 Monate bei uns eingesetzt sind)
Kann ich selbst kandidieren? (Wählbarkeit)
JA, wenn Sie:
- Mindestens 18 Jahre alt sind
- Seit mindestens 6 Monaten im Betrieb arbeiten
- Wahlberechtigt sind
So wird gewählt
Wahlgrundsätze
Die Wahl ist:
- Frei – niemand darf Sie beeinflussen
- Geheim – niemand erfährt, wen Sie gewählt haben
- Unmittelbar – Sie wählen direkt die Kandidaten
- Gleich – jede Stimme zählt gleich viel
Wahlmöglichkeiten
Persönlich im Wahllokal: Diese Information reichen wir noch nach.
Per Briefwahl: Diese Information reichen wir noch nach.
Wahlschutz – Ihre Rechte
- Sie dürfen während der Arbeitszeit wählen gehen (ohne Lohnabzug)
- Niemand darf Sie wegen Ihrer Wahl oder Kandidatur benachteiligen
- Die Wahl ist geheim – niemand kontrolliert Ihr Wahlverhalten
- Bei Fragen oder Problemen: Wenden Sie sich an den Wahlvorstand
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich wählen?
Nein, die Wahl ist freiwillig. Aber: Ihre Stimme ist wichtig!
Kann ich auch wählen, wenn ich nur in Teilzeit arbeite?
Ja, alle Beschäftigten ab 16 Jahren sind wahlberechtigt.
Erfährt mein Vorgesetzter, ob ich gewählt habe?
Nein, die Wahl ist geheim und niemand kontrolliert das.
Ich bin Werkstudent – betrifft mich das?
Ja! Auch Werkstudenten sind wahlberechtigt und der Betriebsrat vertritt auch Ihre Interessen.
Was passiert, wenn ich nicht wähle?
Nichts – die Wahl ist freiwillig. Aber Sie verschenken die Chance mitzubestimmen.
Offizielle Gesetzesquellen
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Hauptquelle: www.gesetze-im-internet.de (offizieller Service des Bundesministeriums der Justiz)
- Inhaltsverzeichnis: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
- Volltext (HTML): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html
- PDF-Version: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BetrVG.pdf
Aktueller Stand: Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 248)
Wahlordnung (WO)
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
- Inhaltsverzeichnis: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/
- PDF-Version: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/BetrVGDV1WO.pdf
Aktueller Stand: Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640)
Zusätzliche Quelle vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- BetrVG: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/betriebsverfassungsgesetz.html
- Wahlordnung: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/wahlordnung.html
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