Vorschlagliste

Die Betriebsratswahl erfolgt auf Grundlage von Vorschlagslisten.

Vorschlagslisten können eingereicht werden

  • aus dem Kreis der Beschäftigten:
    Erforderlich sind Stützunterschriften von 5 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen (ergibt die Berechnung keine ganze Zahl, wird immer aufgerundet!); Unterschriften von 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen sind immer ausreichend.
  • von der Gewerkschaft:
    Erforderlich sind Unterschriften von 2 Gewerkschaftsbeauftragten.