Die Betriebsratswahl erfolgt auf Grundlage von Vorschlagslisten.
Vorschlagslisten können eingereicht werden
- aus dem Kreis der Beschäftigten:
Erforderlich sind Stützunterschriften von 5 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen (ergibt die Berechnung keine ganze Zahl, wird immer aufgerundet!); Unterschriften von 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen sind immer ausreichend. - von der Gewerkschaft:
Erforderlich sind Unterschriften von 2 Gewerkschaftsbeauftragten.