Der Erlass des Wahlausschreibens leitet die Wahl offiziell ein und informiert die Belegschaft über die Einzelheiten zur Wahl – wer beispielsweise mitwählen darf, welche Schritte im Verfahren zu absolvieren sind und welche zeitlichen Fristen es gibt.
Der Erlass des Wahlausschreibens leitet die Wahl offiziell ein und informiert die Belegschaft über die Einzelheiten zur Wahl – wer beispielsweise mitwählen darf, welche Schritte im Verfahren zu absolvieren sind und welche zeitlichen Fristen es gibt.