Informationen für potenzielle Kandidaten

Einleitung

Dieses Dokument informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte einer Kandidatur bei der Betriebsratswahl 2026. Es dient der sachlichen Information über Voraussetzungen, Verfahren, Rechte und Pflichten.


1. Voraussetzungen für die Kandidatur

1.1 Persönliche Voraussetzungen[1]

Um für den Betriebsrat kandidieren zu können, müssen folgende rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate Zugehörigkeit zum Betrieb
  • Arbeitnehmerstatus: Status als Arbeitnehmer/in (keine leitenden Angestellten)
  • Wahlberechtigung: Eintragung in der Wählerliste

Hinweis: Die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ist maßgeblich. Zeiten in anderen Betrieben desselben Unternehmens oder Konzerns können angerechnet werden.

1.2 Formale Schritte zur Kandidatur

1. Vorschlagsliste zusammenstellen:
– Kandidatur auf einer gemeinsamen Liste mit anderen Kandidaten oder Einreichung einer eigenen Liste
– Jede Vorschlagsliste benötigt Stützunterschriften von wahlberechtigten Arbeitnehmern

2. Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften:[2]

Die erforderliche Anzahl hängt von der Betriebsgröße ab:

Wahlberechtigte im BetriebReguläre ListeIn jedem Fall ausreichendGewerkschaftsliste
5-201/20 (min. 1)502 Beauftragte
21-1001/20 (5%)502 Beauftragte
101-2001/20 (5%)502 Beauftragte
Über 2001/20 (5%)502 Beauftragte

Beispiel: Bei 150 Wahlberechtigten sind mindestens 8 Stützunterschriften erforderlich (150 ÷ 20 = 7,5, aufgerundet 8). Mit 50 Unterschriften ist die Anforderung in jedem Fall erfüllt.

3. Inhalt der Vorschlagsliste:[3]
– Familienname, Vorname
– Geburtsdatum
– Art der Beschäftigung im Betrieb
– Erkennbare Reihenfolge (fortlaufende Nummer)
– Schriftliche Zustimmungserklärung zur Kandidatur

4. Fristen:
– Einreichung der Vorschlagsliste innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
– Vorbereitung sollte mindestens 3 Monate vor der Wahl beginnen

5. Besondere Regelungen:
– Kandidatur nur auf einer Vorschlagsliste zulässig
– Zustimmung zur Kandidatur kann nicht zurückgezogen werden
– Rücknahme der Kandidatur nur mit Zustimmung aller Unterstützer der Liste möglich


2. Aufgaben und Arbeitsalltag im Betriebsrat

2.1 Gesetzliche Aufgaben des Betriebsrats[4]

Der Betriebsrat nimmt folgende Aufgaben wahr:

A) Überwachungsfunktion:
– Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
– Überwachung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung
– Überwachung der Arbeitszeitregelungen

B) Mitbestimmungsrechte:[5]
– Arbeitszeitregelungen (Beginn, Ende, Pausen, Überstunden, Gleitzeit)
– Urlaubsplanung
– Einführung technischer Überwachungseinrichtungen
– Eingruppierung und Umgruppierung
– Kündigungen (Anhörungsrecht)
– Gesundheitsschutzmaßnahmen
– Betriebsänderungen

C) Förderungsaufgaben:
– Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
– Vereinbarkeit von Familie und Beruf
– Integration schwerbehinderter Menschen
– Integration ausländischer Arbeitnehmer
– Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus

D) Interessenvertretung:
– Beratung und Unterstützung einzelner Mitarbeiter
– Vermittlung bei Konflikten
– Erste Anlaufstelle für die Belegschaft

2.2 Arbeitsalltag

Regelmäßige Tätigkeiten:
Betriebsratssitzungen: Regelmäßige Sitzungen (Häufigkeit abhängig vom Betrieb)
Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber: Gesetzlich vorgeschrieben[6]
Sprechstunden: Für Mitarbeiter mit Anliegen
Einzelberatungen: Auch spontan bei Bedarf
Dokumentation und Protokollführung: Schriftliche Aufzeichnungen
Verhandlungen mit der Geschäftsführung: Bei Betriebsvereinbarungen und Entscheidungen

Zeitlicher Aufwand:
– Betriebsratsarbeit erfolgt während der Arbeitszeit[7]
– Freistellung von der regulären Arbeit für Betriebsratstätigkeit
– Bei kleineren und mittleren Betrieben: Üblicherweise keine vollständige Freistellung, teilweise Weiterarbeit im regulären Aufgabenbereich
– Zeitaufwand variiert je nach Funktion im Gremium (einfaches Mitglied, Vorsitz, Ausschussmitglied)
– Größenordnung: Variiert stark je nach Betriebsgröße und aktuellen Themen

2.3 Schulungen und Weiterbildung[8]

Schulungsanspruch:
– Recht und Pflicht zur Fortbildung
– Arbeitgeber trägt alle Kosten (Seminargebühren, Fahrt, Unterkunft, Verpflegung)
– Bezahlte Freistellung für Schulungsteilnahme

Schulungsthemen:
– Betriebsverfassungsrecht (Grundlagen)
– Arbeitsrecht
– Sozialversicherungsrecht
– Verhandlungsführung und Kommunikation
– Wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebs
– Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
– Spezialthemen je nach Betrieb


3. Rechtliche Rahmenbedingungen

3.1 Kündigungsschutz[9]

Für Kandidaten:
– Besonderer Kündigungsschutz ab Aufstellung der Vorschlagsliste

Für gewählte Mitglieder:
– Kündigungsschutz während der gesamten Amtszeit
– Nachwirkender Schutz 12 Monate nach Ende der Amtszeit
– Ordentliche Kündigungen ausgeschlossen
– Außerordentliche Kündigungen bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich

Für Ersatzmitglieder:
– Kündigungsschutz während der Vertretung eines ordentlichen Mitglieds
– Nachwirkender Schutz 12 Monate nach Ende der Vertretung

Ausnahmen:
– Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich
– Kündigungsschutz schützt nicht vor Konsequenzen bei Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis

3.2 Benachteiligungsverbot[10]

Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Dies gilt für:
– Gehalt und Gehaltserhöhungen
– Berufliche Entwicklung
– Beförderungen
– Urlaubsgewährung
– Arbeitsbedingungen

3.3 Vergütung

  • Betriebsratstätigkeit wird als „Ehrenamt“ bezeichnet
  • Keine zusätzliche Vergütung speziell für die Betriebsratsarbeit
  • Normales Gehalt läuft weiter
  • Betriebsratsarbeit findet während der regulären Arbeitszeit statt
  • „Ehrenamt“ bedeutet: keine Extra-Vergütung zusätzlich zum normalen Gehalt
  • Gehaltserhöhungen, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten, müssen berücksichtigt werden
  • Arbeitgeber muss Gehalt bis zu ein Jahr nach Ende der Amtszeit anpassen

3.4 Freistellung und Freizeitausgleich[11]

  • Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts
  • Bei notwendiger Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit: Freizeitausgleich
  • Kostenübernahme durch Arbeitgeber für erforderliche Schulungen

3.5 Verschwiegenheitspflicht[12]

  • Verschwiegenheitspflicht für vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse
  • Pflicht besteht auch nach Ende der Amtszeit
  • Verletzung kann rechtliche Konsequenzen haben

3.6 Haftung

  • Betriebsratsmitglieder haften bei ordnungsgemäßer Amtsführung nicht persönlich
  • Haftung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
  • Haftungsrisiko ist bei sorgfältiger Arbeit gering

3.7 Amtszeit[13]

Dauer der Amtszeit:
Die reguläre Amtszeit des Betriebsrats beträgt 4 Jahre. Dies bedeutet:
– Gewählte Betriebsratsmitglieder bleiben für 4 Jahre im Amt
– Nächste reguläre Wahl: 2030 (März bis Mai)
– Amtszeit beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Relevanz für Kandidaten:
Wer 2026 gewählt wird, übt das Amt voraussichtlich bis 2030 aus. Dies erfordert eine längerfristige Planung und Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben über diesen Zeitraum.

3.8 Ausscheiden aus dem Betriebsrat[14]

Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung:
Ein Betriebsratsmitglied muss während der gesamten Amtszeit dem Betrieb als Arbeitnehmer angehören. Die Betriebsratsmitgliedschaft erlischt automatisch bei:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Befristungsende)
  • Niederlegung des Amtes (freiwilliger Rücktritt)
  • Verlust der Wählbarkeit (z.B. Beförderung zum leitenden Angestellten)
  • Ablauf der Amtszeit

Mögliche Gründe für vorzeitiges Ausscheiden:
– Eigenkündigung und Wechsel zu anderem Arbeitgeber
– Umzug in andere Stadt
– Berufliche Neuorientierung
– Persönliche Gründe

Kündigungsschutz bei Eigenkündigung:
Der nachwirkende Kündigungsschutz von 12 Monaten gilt auch bei freiwilliger Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das heißt: Auch wer selbst kündigt, genießt noch ein Jahr nach Ende des Betriebsratsamts besonderen Schutz vor ordentlicher Kündigung (falls zwischenzeitlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde).

3.9 Ersatzmitglieder[15]

Was sind Ersatzmitglieder?
Ersatzmitglieder sind Kandidaten, die bei der Wahl nicht gewählt wurden, aber mindestens eine gültige Stimme erhalten haben. Sie rücken automatisch nach, wenn ein gewähltes Betriebsratsmitglied ausscheidet.

Automatische Bestimmung:
– Keine gesonderte Wahl erforderlich
– Alle nicht gewählten Kandidaten mit mindestens einer Stimme werden automatisch Ersatzmitglieder
– Reihenfolge ergibt sich aus der Stimmenzahl bzw. der Listenzugehörigkeit

Wann rücken Ersatzmitglieder nach?

Dauerhaftes Nachrücken:
– Bei endgültigem Ausscheiden eines Mitglieds (Kündigung, Rücktritt, etc.)
Ersatzmitglied wird für die restliche Amtszeit zum vollwertigen Betriebsratsmitglied
– Alle Rechte und Pflichten gehen über

Zeitweise Vertretung:
– Bei vorübergehender Verhinderung (Urlaub, Krankheit, Elternzeit)
Ersatzmitglied vertritt nur für die Dauer der Verhinderung
– Danach endet die Vertretung automatisch

Rechte während der Vertretung:
– Vollständige Rechte eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds
– Voller Kündigungsschutz
– Anspruch auf Arbeitsbefreiung
– Zugang zu allen Informationen

Bedeutung für Kandidaten:
Auch wer nicht sofort gewählt wird, hat als Ersatzmitglied die Chance, während der 4-jährigen Amtszeit nachzurücken. Dies kann bei vorübergehenden Verhinderungen (Urlaub, Krankheit, Elternzeit) oder bei endgültigem Ausscheiden von Betriebsratsmitgliedern der Fall sein.


4. Praktische Aspekte der Betriebsratstätigkeit

4.1 Zeitliche Belastung

Die Betriebsratstätigkeit erfordert zeitlichen Einsatz während der Arbeitszeit. Dies bedeutet faktisch die Erfüllung zweier Aufgabenbereiche: die Betriebsratstätigkeit und – bei nicht vollständig freigestellten Mitgliedern – die reguläre Arbeitstätigkeit.

4.2 Berufliche Entwicklung

Während der Betriebsratstätigkeit kann die Entwicklung in der ursprünglichen beruflichen Funktion eingeschränkt sein, da ein Teil der Arbeitszeit für Betriebsratsaufgaben verwendet wird. Das Benachteiligungsverbot nach § 78 BetrVG schützt vor ungerechtfertigter Benachteiligung, ändert jedoch nichts an der faktischen Situation.

4.3 Emotionale Aspekte

  • Betriebsratstätigkeit kann emotional belastend sein (Konflikte, schwierige Themen)
  • Verschwiegenheitspflicht kann als belastend empfunden werden
  • Position zwischen Belegschaft und Arbeitgeber kann zu Spannungen führen
  • Erwartungen der Belegschaft sind teilweise hoch
  • Nicht alle Anliegen können erfolgreich vertreten werden

4.4 Beziehung zur Belegschaft und zum Arbeitgeber

  • Wahrnehmung als Interessenvertreter der Belegschaft
  • Gleichzeitig konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erforderlich
  • Balance zwischen verschiedenen Interessen notwendig

5. Praktische Hinweise für die Kandidatur

5.1 Zeitplan

3 Monate vor der Wahl:
– Klärung der Kandidaturabsicht
– Gespräche mit anderen potenziellen Kandidaten
– Entscheidung über Form der Kandidatur (alleine oder auf Liste)

2 Monate vor der Wahl:
– Beginn des Sammelns von Stützunterschriften
– Vorbereitung der Vorschlagsliste

Nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens:
– Einreichung der Vorschlagsliste innerhalb von 2 Wochen beim Wahlvorstand

5.2 Wahlkampf

  • Nutzung erlaubter Kommunikationswege (Schwarzes Brett, persönliche Gespräche)
  • Vorstellung der eigenen Person und Ziele
  • Realistische Darstellung des Machbaren
  • Beachtung der Neutralität des Arbeitgebers

5.3 Unterstützung

Gewerkschaften:
– Unterstützung bei Kandidatur und Wahlkampf
– Gewerkschaftslisten benötigen nur 2 Unterschriften von Beauftragten
– Zugang zu Schulungen, Beratung und Rechtsbeistand

Wahlvorstand:
– Ansprechpartner für formale Fragen
– Prüfung der Vorschlagsliste
– Bei Fragen zur Kandidatur: Frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen


6. Häufige Fragen

Kann ich während der Elternzeit kandidieren?
Ja. Kandidatur und Ausübung von Betriebsratstätigkeiten während der Elternzeit sind möglich. Der Umfang wird selbst bestimmt.

Muss ich Mitglied einer Gewerkschaft sein?
Nein. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung. Gewerkschaftslisten haben jedoch Vorteile (nur 2 Stützunterschriften erforderlich).

Was passiert bei Mehrfachkandidatur?
Kandidatur nur auf einer Liste zulässig. Bei Mehrfachkandidatur erfolgt Streichung auf allen Listen, wenn nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen erklärt wird, welche Kandidatur aufrechterhalten werden soll.

Kann ich meine Kandidatur zurückziehen?
Zustimmung zur Kandidatur kann nicht einfach zurückgezogen werden. Rücknahme nur mit Zustimmung aller Unterstützer der Vorschlagsliste möglich.

Wie viel Zeit nimmt die Betriebsratsarbeit in Anspruch?
Der Zeitaufwand hängt stark von der Betriebsgröße, der Anzahl der aktuellen Themen und der Funktion im Gremium ab. In kleineren und mittleren Betrieben finden typischerweise regelmäßige Betriebsratssitzungen statt (wöchentlich, 14-tägig oder monatlich). Hinzu kommen Vor- und Nachbereitung, Einzelgespräche, Verhandlungen und weitere Aufgaben. Der konkrete Zeitaufwand variiert individuell.

Bekomme ich mehr Geld als Betriebsrat?
Nein. Keine zusätzliche Vergütung für die Betriebsratsarbeit. Das normale Gehalt läuft während der Betriebsratstätigkeit weiter. Die Arbeit findet während der Arbeitszeit statt.


7. Übersicht: Rechte und Pflichten

Rechte:

  • Kündigungsschutz während und nach der Amtszeit (§ 15 KSchG)
  • Benachteiligungsverbot (§ 78 BetrVG)
  • Freistellung für Betriebsratstätigkeit (§ 37 BetrVG)
  • Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Betriebsratstätigkeit
  • Schulungsanspruch mit Kostenübernahme durch Arbeitgeber (§ 37 Abs. 6 und 7 BetrVG)
  • Freizeitausgleich bei Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Zugang zu betrieblichen Informationen im Rahmen der Betriebsratsaufgaben

Pflichten:

  • Verschwiegenheitspflicht für vertrauliche Informationen (§ 79 BetrVG)
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 BetrVG)
  • Erfüllung der Betriebsratsaufgaben nach BetrVG
  • Teilnahme an Sitzungen und Wahrnehmung der Aufgaben
  • Fortbildungspflicht zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung
  • Wahrung der Interessen aller Arbeitnehmer

Praktische Realitäten:

  • Zeitliche Belastung durch Betriebsratsarbeit neben regulärer Tätigkeit
  • Emotionale Belastung durch Konflikte und schwierige Themen
  • Eingeschränkte berufliche Entwicklung in der ursprünglichen Funktion während der Amtszeit
  • Position zwischen den Interessen von Belegschaft und Arbeitgeber
  • Hohe Erwartungen der Belegschaft, nicht alle Anliegen umsetzbar
  • Rechtliche Verantwortung bei Amtsausübung

8. Weitere Schritte

Bei Interesse an einer Kandidatur:

  1. Kontakt zum Wahlvorstand – Klärung offener Fragen und Information über genaue Fristen
  2. Listenbildung oder Einzelkandidatur – Gespräche mit Kollegen und Entscheidung über gemeinsame oder einzelne Kandidatur
  3. Sammlung von Stützunterschriften – Rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen Anzahl mit Zeitpuffer
  4. Einreichung der Vorschlagsliste – Fristgerecht innerhalb von 2 Wochen nach Wahlausschreiben mit vollständigen Angaben und Unterschriften
  5. Information – Besuch von Informationsveranstaltungen und Gespräche mit erfahrenen Betriebsräten

Bei Unsicherheit:

  • Gespräche mit aktuellen Betriebsratsmitgliedern über deren Erfahrungen
  • Kontakt zu Gewerkschaften für Beratung
  • Ausreichend Zeit für die Entscheidung nehmen
  • Möglichkeit der Mitarbeit im Wahlvorstand zum Einblick

9. Kontakte und Ressourcen

Wahlvorstand:
ec.dresden@workscouncil-takeaway.com
+4915146306621

Relevante Gewerkschaften:
NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)

Gesetzliche Grundlagen:
– Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Wahlordnung (WO)
– Kündigungsschutzgesetz (KSchG)


10. Schlussbemerkung

Die Entscheidung für oder gegen eine Kandidatur zum Betriebsrat sollte auf Grundlage vollständiger Information über die damit verbundenen Rechte, Pflichten und praktischen Aspekte getroffen werden. Dieses Dokument dient der sachlichen Information über die wesentlichen Aspekte.

Bei weiteren Fragen steht der Wahlvorstand zur Verfügung. Ebenso können Gewerkschaften und erfahrene Betriebsratsmitglieder kontaktiert werden.


Dieses Dokument dient der Information über rechtliche und praktische Aspekte einer Kandidatur bei der Betriebsratswahl 2026. Bei rechtlichen Fragen wird die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft empfohlen.


Fußnoten

[1] § 8 BetrVG – Wählbarkeit
[2] § 14 Abs. 4 BetrVG – Wahlvorschläge
[3] § 6 Wahlordnung (WO) – Wahlvorschläge der Arbeitnehmer
[4] § 80 BetrVG – Allgemeine Aufgaben
[5] §§ 87-99 BetrVG – Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
[6] § 74 Abs. 1 BetrVG – Monatliche Betriebsversammlung
[7] § 37 Abs. 2 BetrVG – Arbeitsversäumnis
[8] § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG – Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
[9] § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
[10] § 78 BetrVG – Schutz von Betriebsratsmitgliedern
[11] § 37 BetrVG – Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
[12] § 79 BetrVG – Verschwiegenheitspflicht
[13] § 21 BetrVG – Amtszeit
[14] § 24 BetrVG – Erlöschen der Mitgliedschaft
[15] § 25 BetrVG – Ersatzmitglieder